Popcornmaschine zum Mieten
Frisches, köstliches und herrlich duftendes Popcorn ist auf nahezu jeder Art von Feier ein genussvoller Knabberspaß mit Erinnerungsfaktor. Privates Fest, öffentliche Veranstaltung oder Firmenevent, überrasche deine Gäste und Besucher mit frisch geröstetem Popcorn! Du kannst bei uns für dein Event eine kompakte professionelle Popcornmaschine mieten.
Wir stellen dir für die frische Popcornzubereitung unsere Popcornmaschine samt Standwagen und Zubehör (hier zum Mitbestellen) zur Verfügung, wie z. B. für Festivals, Partys, Weihnachtsfeiern, Silvester, Kindergeburtstage, Betriebsfeiern oder Ladeneröffnungen.
Frisches, köstliches und herrlich duftendes Popcorn ist auf nahezu jeder Art von Feier ein genussvoller Knabberspaß mit Erinnerungsfaktor. Privates Fest, öffentliche Veranstaltung oder Firmenevent, überrasche deine Gäste und Besucher mit frisch geröstetem Popcorn! Du kannst bei uns für dein Event eine kompakte professionelle Popcornmaschine mieten.
Wir stellen dir für die frische Popcornzubereitung unsere Popcornmaschine samt Standwagen und Zubehör (hier zum Mitbestellen) zur Verfügung, wie z. B. für Festivals, Partys, Weihnachtsfeiern, Silvester, Kindergeburtstage, Betriebsfeiern oder Ladeneröffnungen.
Artikelinfos zu Popcornmaschine | |
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Maße aufgebaut: | 0,5 m x 0,6 m x 1,75 m |
Gewicht: | 30 kg |
Kapazität: | 5-6 kg pro Stunde |
Wir möchten dir das Mieten deiner Hüpfburg oder deinem Partyzubehör so einfach wie möglich gestalten !
1. Finde deine passende Hüpfburg
Suche dir aus unserer Auswahl eine Hüpfburg aus, die dir gefällt. Achte bitte unbedingt auf die Größenangaben der Hüpfburg, damit du auch den nötigen Platz an deinem Event Ort hast.
2. Die Hüpfburg auf dem Weg zu dir
a) Option Abholung
Hole deine Hüpfburg einfach direkt bei uns im Hause ab. Bitte kontaktiere uns hierzu, damit wir etwas Zeit zur Vorbereitung haben. Die Abholungen bei uns im Haus sind nachmittags ab 13 Uhr bis 17 Uhr möglich. Andere Zeitfenster sind natürlich mit Absprache möglich.
Abholadresse:
Feierkasten
Carl-Kreul-Str. 7
91352 Hallerndorf
Unsere größeren Hüpfburgen sollten mit einem Transporter oder Anhänger abgeholt werden. Hast du keine Möglichkeit die Hüpfburg zu transportieren, stellen wir dir gerne einen 750kg Anhänger, der mit PKW-Führerschein fahrbar ist, kostenfrei zur Verfügung.
b) Lieferung
Wir liefern dir die Hüpfburg zu einem vorher abgesprochenen Termin an deinen Wunschort vor die Hofeinfahrt. Falls du einen Aufbau Service beanspruchen möchtest, teile es uns einfach mit.
3. Aufbau & Abbau
a) Sollen wir die Hüpfburg auf & abbauen?
Dann ist unser Rundum-Sorglos-Paket genau das perfekt für dich! Sag uns hierzu einfach bescheid und wir besprechen alles.
b) Selbstaufbau & Abbau
Falls du dich dazu entscheidest die Hüpfburgen selbst auf- und abzubauen, werden wir dir selbstverständlich eine genaue Anleitung beilegen.
Du kannst auch einen Blick in unsere FAQs werfen, dort findest du eine kurze Anleitung zum Auf- und Abbau.
4. Hüpfen!
wichtige Hinweise, Anmerkungen und Anweisungen für den Hüpf-Betrieb der Burgen findest du ebenfalls in unseren FAQs.
Bei Fragen zum Betrieb der Hüpfburgen kannst du uns hier erreichen.
5. Rückgabe
In Verbindung mit Punkt 2 a) und 2 b)
a) wir holen die Hüpfburg pünktlich zur ausgemachten Zeit an deinem Wunschort ab.
b) du bringst die Hüpfburg wieder zu uns an einem abgemachten Termin zurück. Die Rückgaben sind bis 10 Uhr möglich. Andere Zeitfenster sind natürlich mit Absprache möglich.
FAQ
1. Abholung einer Hüpfburg oder eines Eventzubehörs
Bringe bei der Abholung bringe bitte folgendes mit:
1. Führerschein (Beim Ausleihen unseres Anhängers)
2. Personalausweis oder Reisepass
3. Mietvertrag und Kaution, falls du diese noch nicht bezahlt hast.
Fülle den Mietvertrag am besten schon vorher aus. Du findest ihn auf unserer Seite.
Wann kann eine Abholung oder die Rückgabe erfolgen?
Die Abholung und Rückgabe sprechen wir immer individuell mit unseren Kunden ab. Spreche uns einfach hierzu mit uns in ab.
2. Aufbau einer Hüpfburg
Kurzbeschreibung zum Aufbau:
1. Breite die Unterlegplane aus.
2. Platziere die Hüpfburg am besten mittig auf der Unterlegplane und hole sie aus dem Transportsack.
3. Breite die Hüpfburg auf der Plane aus.
4. Verschließe alle Öffnungen (z.B. Luftauslässe, Reisverschlüsse)
5. Ziehe den Gebläse Schlauch auf das Gebläse und fixiere ihn mit beiliegendem Spannband– Vorsicht bitte nicht knicken!
6. Verschließe alle weiteren Lufteinlässe für weitere Gebläse, falls an deiner Hüpfburg vorhanden mit einem Spanngurt.
6. Stecke das Gebläse in die 230-V-Steckdose.
7. Du hast es schon fast geschafft. Die Hüpfburg wird jetzt aufblasen. Das dauert ein paar Minuten, in denen du schon verschnaufen kannst.
8. Sichere die Hüpfburg jetzt mit den mitgelieferten Heringen, Sandsäcken an allen vier dafür vorgesehenen Ecken.
9. Kontrolliere bitte die Hüpfburg, ob irgendwelche Beschädigungen vorhanden sind und teile uns dies sofort mit. Am besten machst du gleich ein paar Fotos oder ein Video für uns, so können wir sofort reagieren.
3. Abbau einer Hüpfburg
Kurzbeschreibung für den Abbau:
Nimm dir bitte für das Abbauen der Hüpfburg genügend Zeit und plane am besten mit 1-3 Personen abhängig von der Größe der Hüpfburg.
1. Achte bitte darauf, dass die Hüpfburg vor dem Abbauen sauber und trocken ist. Bei Feuchtigkeit muss die Hüpfburg erst getrocknet werden, damit diese nicht beschädigt wird.
2. Ziehe den Stecker des Gebläses aus der 230v Steckdose.
3. Mache alle Öffnungen der Hüpfburg auf. (z.B. Reisverschlüsse, Luftöffnungen)
4. Presse die Luft aus der Hüpfburg. Bitte nimm dir die Zeit und versuche die gesamte Luft aus der Hüpfburg zu bekommen, das erleichtert dir das Einpacken.
5. Entferne alle Sandsäcke, Heringe, Anker und Lastplatten.
6. Falte die Hüpfburg zusammen.
7. Sichere die Hüpfburg mit einem Spanngurt, damit sie zusammenbleibt.
8. Stecke die Hüpfburg in den Transportsack.
9. Fertig! Du hast es geschafft.
4. Aufbauservice durch Feierkasten
Du möchtest die Hüpfburg oder das Partyzubehör nicht selbst aufbauen?
Ist doch überhaupt Kein Problem!
Dann empfehlen wir dir unser Rundum-Sorglos-Paket!
• Das Rundum-Sorglos-Paket kannst du einfach bei deiner Buchung mitbestellen.
• Gerne kannst du uns eine E-Mail schreiben oder uns Telefonisch unter Tel.: 0177/96 56 471 erreichen. Gerne auch per Whatsapp oder unser Kontaktformular.
5. Anhängerverleih
Möchtest du die Hüpfburg selbst abholen, hast aber keinen Anhänger?
Gerne stellen wir dir zu den Hüpfburgen einen 750kg Anhänger bereit, mit dem du bequem die Hüpfburg abholen kannst.
Den Anhänger darfst du mit dem normalen PKW-Führerschein der Klasse B fahren, wenn dein Auto über eine Anhängerkupplung verfügt.
Den Anhänger stellen wir Dir kostenlos zur Verfügung.
6. Aufsichtsperson
Während des Betriebes muss die Hüpfburg von mindestens einer Aufsichtsperson über 18 Jahre überwacht werden. Die Aufsichtsperson ist vom Mieter zu stellen, sofern du nicht gesondert bei Feierkasten eine gebucht hast. Die Aufgaben der Aufsichtsperson findest du auf unserem Mietvertrag, den du natürlich bei der Übergabe der Hüpfburg bekommst, sowie eine Einweisung.
Hier kurz zu den Aufgaben:
- Die Kontrolle der Anzahl der Kinder in der Hüpfburg
- Das Verweißen von zu großem, zu schwerem oder rabiatem Nutzer der Hüpfburg
- Die Aufsicht, dass ein sicherer Spielbetrieb stattfinden kann und keine Gefahr von Verletzungen entsteht
- Die Sicherstellung, dass keiner Zugang zu dem Gebläse sowie Elektroanschluss hat.
- Die Überwachung des max. zulässigen Gesamtgewichts der Hüpfburg, dass diese nicht überlastet wird.
7. Hinweise zur Beachtung:
- Hüpfburgen müssen in angemessenen Abständen zu möglichen Gefahren wie Freileitungen oder anderen Hindernissen wie Zäunen und/oder Bäumen gehalten werden, sodass auch beim Verrutschen der Hüpfburg nichts passieren kann.
- Der Aufstellplatz muss frei von Schmutz und/oder scharfen sowie spitzen Gegenständen um oder auf dem Boden sein.
- Sollte es regnen, ist die Hüpfburg bitte in nicht aufgeblasenem Zustand mit einer Gewebeplane vor Wasser schützen
- Bei Stromausfall ist die Hüpfburg sofort zu räumen
- Es dürfen keine gefährlichen Hindernisse oder Stolperfallen in der Nähe mit einem Mindestabstand einer Hüpfburg sein
8. Elektro Anschluss
Der Verbrauch von einem Gebläse liegt bei ca. 400-1500 Watt und wird über einen normalen 240V Anschluss betrieben.
9. Gebläse einer Hüpfburg
Das Gebläse muss bei der Benutzung der Hüpfburg immer eingeschaltet bleiben.
Der Bereich um das Gebläse sowie den Stromanschluss darf den Kindern nicht zugänglich sein.
10. Gefahrtragung und Haftung
Für den vertragsmäßig festgelegten Zeitraum der Anmietung der Hüpfburg oder des Partyzubehörs ab der Übergabe bis zur Rückgabe gehen Gefahrtragung, Haftung und Verantwortung für die Mietsache allein an den Mieter über. Sollten sich aus der Benutzung der Hüpfburg während des Betriebs oder über Nacht Schadensersatzansprüche ergeben oder Ansprüche Dritter zu regeln sein, übernimmt diese ebenfalls der Mieter. Zudem ist er dazu verpflichtet, das Objekt samt Zubehör ordnungsgemäß zu behandeln, es bei Regen und über Nacht trocken zu lagern (mit einer Gewebeplane abzudecken) und nach dem Ende des vereinbarten Mietzeitraums einwandfrei und sauber an den Vermieter zurückzugeben. Schäden oder Verluste müssen unaufgefordert sofort gemeldet werden.
11. Material und Sicherheit
Alle unsere Hüpfburgen erfüllen die Norm DIN EN 14960 und sind professionelle Burgen. Diese sind nicht mit Hobby-Hüpfburgen zu vergleichen, die weniger Sicherheit bieten.
Das Springen auf der Burg soll allen Spaß machen. Damit Ihre Veranstaltung reibungslos abläuft, empfehlen wir folgendes:
- Auf der Hüpfburg nicht kämpfen
- Brillen, Ohrringe, Ketten oder Piercings bei der Aufsichtsperson abgeben
- Kinder die absichtlich andere Kinder schubsen sollten umgehend die Hüpfburg verlassen müssen
12. Rückgabe einer Hüpfburg
Die Hüpfburgen müssen bei der Rückgabe sauber und trocken sein.
Bei starken Verschmutzungen, Flecken oder Rissen wird eine Rechnung für die Reinigung/Reparatur an den Mieter gestellt.
13. Transport – Auto, Transporter und Anhänger
Für Selbstabholer:
Für den Transport der meisten Hüpfburgen benötigt man einen Anhänger (kostenlos bei uns erhältlich) oder einen Transporter.
Es gibt auch kleinere Burgen, für die ein Auto mit einem etwas größerem Kofferraum für den Transport ausreicht.
14. Zahlungsmöglichkeiten
Unsere Zahlungsmöglichkeiten:
• Bar
• Überweisung (Vorkasse)
• PayPal
15. Schlechtes Wetter
• Bei Regen muss der Strom für das Gebläse sofort abgeschaltet werden. Bitte Schütze das Gebläse unbedingt vor Wasser.
• Die Hüpfburg muss mit einer Plane abgedeckt werden.
• Nach dem Regen kann die Hüpfburg wieder aufgeblasen werden, um sie vollständig zu trocknen.
Wettergarantie:
Bei Schlechtem Wetter kann die Hüpfburg storniert werden! (>50% Regenwahrscheinlichkeit für den besagten Tag am Vortag auf Wetter.com)
Mietbedingungen
Allgemeine Hinweise, Mietbedingungen & Haftung
Die Verantwortlichkeit der Mietwaren (Hüpfburgen, Zubehör, Kfz-Anhänger, etc.) gehen ab Abholung oder Übergabe vor Ort an den Mieter über und er ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Der Mieter übernimmt die Haftung aller Schadensersatzansprüche (Sach- und Personenschäden), die sich durch die Benutzung der Hüpfburg ergeben. Der Vermieter wird von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. Nach Rückgabe beim Vermieter endet der Haftungszeitraum. Bei Schäden an der Hüpfburg muss der Vermieter unverzüglich informiert werden. Die Vermietung erfolgt ausschlich gegen Vorlage eines Personalausweises oder gültigen Reisepasses. Alle Mietgegenstände sind und bleiben Eigentum vom Vermieter. Alle Mietgegenstände werden in einwandfreien Zustand übergeben. Schäden sind im Mietvertrag zu vermerken. Spätere Reklamationen, dass die Schäden schon vor der Übergabe vorhanden gewesen seien, können nicht anerkannt werden. Der Mieter haftet für alle angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer-, Wasser-, und Sturmschäden, sowie mutwillige Beschädigungen, Fehlnutzung und Diebstahl. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit und sind schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Alle Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder an Dritten überlassen werden.
Aufsichtsperson: Während des Betriebes muss die Hüpfburg von mindestens einer Aufsichtsperson über 18 Jahre überwacht werden. Diese Aufsichtspersonen werden vom Mieter gestellt, sofern nicht gesondert bei Feierkasten gebucht wurden.
Aufgaben der Aufsichtsperson sind in unseren FAQ´s ersichtlich.
Verboten in den Hüpfburgen sind: Schuhe, Spitze und harte Gegenstände Lebensmittel, Getränke, Süßigkeiten, Kaugummis, Klettern und Hängen an den Seitenwänden, Grobes Spielverhalten wie u.a. Saltos und Purzelbäume, Schmuck (Ketten, Piercings, Ringe, etc.) und Brillen
Umgang mit der Hüpfburg
Auswahl des Ortes:
Die Hüpfburg ist auf einer ausreichend große Fläche aufzustellen, fern von Wasser, Feuer, Hitzequellen, Wänden und anderen Gegenständen. Die Fläche darf nicht mehr als 5 Grad geneigt sein. Der Untergrund muss frei von Steinen und spitzen Gegenständen sein. Achten Sie darauf, dass sich die Hüpfburg frei entfalten kann. Es sind 2 Meter Abstand zu jeglichen Objekten einzuhalten.
Aufbau:
Der Aufbau ist ab Windstärke 5 verboten und ist zu unterlassen. Legen sie immer die mitgelieferte Unterlegplane unter die Hüpfburg. Platzieren Sie die Hüpfburg mittig auf der Unterlegplane und breiten Sie die Hüpfburg aus. Schließen Sie alle Luftentlass-Reißverschlüsse, die sich unter den Klettverschluss befinden. Schließen Sie das Gebläse an einem Anschluss der Hüpfburg an. Manche Hüpfburgen haben auch einen zweiten Anschluss. Dieser muss verschlossen werden, falls kein zweites Gebläse benötigt wird. Richten Sie die Hüpfburg auf, indem Sie das Gebläse einschalten. Verankern und sichern Sie die Hüpfburg mit Erdnägeln, die Sie an den Seiten mit Karabinerhaken oder Guten mit der Hüpfburg verankern. Die Erdanker sind ausreichend tief in den Boden einzuschlagen. Verwenden Sie bei dem Ein- und Ausgang zudem Polstermatten, um hier Verletzungen vorzubeugen. Wird die Hüpfburg über Nacht liegen gelassen, muss eine zweite Abdeckplane über die Hüpfburg gelegt werden. Die Hüpfburg wird hiermit vor Feuchtigkeit geschützt und ist sofort am nächsten Tag einsatzbereit.
Abbau:
Entfernen Sie Schmutz aus der Hüpfburg und reinigen Sie diese „Besenrein“. Entfernen Sie Heringe und das Gebläse. Es ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg im trockenen und sauberen Zustand zusammengelegt wird. Sollte die Hüpfburg feucht sein, kann es zu Schimmelbildung kommen. Pressen Sie die komplette Luft aus der Hüpfburg. Hier können Sie die seitlichen Luftöffnungen benutzen, die mit Klettverschluss bedeckt sind. Legen Sie die Hüpfburg zusammen, sichern Sie diese mit dem Spanngurt und legen Sie die Hüpfburg in den Transportsack.
Betrieb:
Es sind stets alle Warn- und Sicherheitshinweise zu beachten. Es ist stets pfleglich mit allen Mietgegenständen umzugehen und vor Beschädigungen zu schützen. Der Anschluss der Gebläse kann über den üblichen Haushaltsstrom mit 230V erfolgen. Die Stromkosten sind immer vom Mieter zu übernehmen.
Rückgabe:
Die Rückgabe hat an dem hinterlegten Zeitpunkt im Mietvertrag zu erfolgen. Sollte eine verspätete Rückgabe erfolgen, entstehen hierdurch Mehrkosten proportional zum Mietpreis. Sollte hierdurch keine Vermietung an Folgekunden erfolgen können, werden hier evtl. entstehenden Mehrkosten weitergegeben.
Stornierung:
Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Mietbeginn möglich. In den letzten 2 Wochen vor Mietbeginn sind 50% des gesamten Mietpreises fällig. Wird der Mietartikel 2 Tage vor Termin ohne Grund storniert oder der Artikel nicht abgeholt sind 100% des Mietpreises fällig. Zudem kann die Hüpfburg bei schlechtem Wetter (Regenwahrscheinlichkeit von über 50% auf Wetter.com) am Vortag kostenlos storniert werde
Information:
Sollte die Hüpfburg oder das Partyzubehör feucht, dreckig oder nicht fachgerecht zusammengelegt sein, muss dies von einem Mitarbeiter von Feierkasten erledigt werden. Die Kosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen (60 Euro je Stunde).
Die Einweisung hat bei Übergabe der Mietgegenstände stattgefunden. Der Mieter hat alle Punkte verstanden.
Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge.